Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)

Hier finden Sie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Leichter Lesen

Hier finden Sie die UN-Behindertenrechtskonvention

Hier finden Sie eine wichtige Stellungnahme des Landes Tirol zum Persönlichen Budget. Link intern.

Am 01. Juli 2018 ist das Tiroler Rehabilitationsgesetz durch
das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) ersetzt worden.

Tiroler Rehabilitationsgesetz (bisher):
– medizinische Sichtweise im Vordergrund
– Grundsatz: stationäre vor mobiler Begleitung
– vorwiegend Sachleistungen (fremdbestimmte Unterbringungen in betreuten Wohnheimen etc.)

Wesentliche Änderungen:

  • ­Sozialer und gesellschaftlicher Wandel im Vordergrund
  • Grundsatz: „mobil vor stationär“
    D.h. Betroffene können selbst darüber entscheiden, ob sie lieber in ihren eigenen vier Wänden von einer bzw. mehreren Personen betreut werden wollen, oder in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht werden wollen.
    Der fremdbestimmten, zwangsläufigen Unterbringung in einem betreuten Wohnheim wird somit Einhalt geboten und dem grundlegenden Recht eines Menschen mit Behinderungen auf eine unabhängige Lebensführung und darauf, dass keine willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen, versucht gerecht zu werden.
  • Persönliches Budget (direkt an die Betroffenen ausbezahlte Geldleistung) als frei wählbare Alternative. Das persönliche Budget, als ein geeignetes Mittel, um Menschen mit Behinderungen bessere Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Lebensführung schaffen zu können.
    Bezieher:innen von Leistungen aus der Tiroler Behindertenhilfe haben jetzt die Möglichkeit ein Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen, um sich Unterstützung bei verschiedenen Anforderungen des täglichen Lebens selbstbestimmt einkaufen zu können.
  • Organisationsmodelle:
    Arbeitgeber:innen-, Dienstleister:innen-, Dienstleistungsscheckmodell und Mischform aus den genannten Modellen
    Diese  frei wählbaren Modelle stehen zur Verfügung, um per Antrag das persönliche Budget erteilt und monatlich ausbezahlt zu bekommen.
  • Peer-Beratung:
    Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung.
    Die Peer-Beratung wurde ins Leben gerufen, um dem „Recht auf Freiheit, sich Informationen und Gedankengut durch selbst gewählte Formen der Kommunikation beschaffen zu können“, gerecht zu werden.
  • Mentor:innen:
    Menschen mit Behinderungen können für die Dauer ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses andere Beschäftigte der Dienstgeber:in als Mentor:in zur Verfügung gestellt werden. Diese Mentor:innen dienen dem Menschen mit Behinderungen als Ansprechpersonen und sind Vermittler:innen im Betrieb. Für diese Leistung kann Dienstgeber:innen zum Lohnkostenzuschuss zusätzlich ein Mentor:innenzuschuss gewährt werden.

Hier finden Sie die Anträge des Landes Tirol
Hier finden Sie eine Übersicht über Leistungen und Verordnungen.

Beim Ansuchen des Persönlichen Budgets werden wir Sie bei Bedarf gerne unterstützen.

Allgemeine Informationen zum Tiroler Teilhabegesetz: